Die Schlagzeilen sagen „KI-Inhalte müssen jetzt gekennzeichnet werden“. Die Verordnung sagt etwas Genaueres. Damit Du nicht jeden Text mit einem Stempel versiehst und trotzdem auf der sicheren Seite bist, findest Du hier zwei Werkzeuge: einen Drei-Fragen-Check für die Einordnung und eine Prüfprotokoll-Vorlage zum Ausfüllen. Die rechtlichen Hintergründe stehen im Beitrag KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026.
Der Check gilt für Texte. Für KI-Bilder, Audio und Video gelten eigene Regeln, sie stehen weiter unten.
Der Drei-Fragen-Check
Gehe die drei Fragen der Reihe nach durch. Sobald Du eine davon mit Nein beantwortest, kannst Du aufhören: Für diesen Text besteht keine Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der KI-Verordnung.
- Veröffentlichst Du diesen Text beruflich? Gemeint ist jede geschäftliche oder freiberufliche Nutzung, auch als Einzelunternehmerin oder Selfpublisher. Rein privates Schreiben fällt heraus. Nein → keine Pflicht. Ja → weiter zu Frage 2.
- Wird der Text tatsächlich veröffentlicht? Entwürfe, interne Papiere und unveröffentlichte Manuskripte zählen nicht. Nein → keine Pflicht. Ja → weiter zu Frage 3.
- Informiert der Text die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse? Typisch sind Gesundheit, Geld und Finanzen, Recht, Sicherheit, Verbraucherthemen und öffentlich diskutierte Wissenschaft. Unterhaltung, Belletristik, Produktbeschreibungen und persönliche Anekdoten in der Regel nicht. Nein → keine Pflicht. Ja → weiter zur Prüffrage.
Die Prüffrage: Hat der Text eine echte inhaltliche Prüfung durchlaufen und trägt ein Mensch namentlich die redaktionelle Verantwortung? Wenn ja, entfällt die Kennzeichnungspflicht auch bei einem Ja auf alle drei Fragen. Wenn nein, hast Du zwei zulässige Wege: kennzeichnen oder prüfen beziehungsweise prüfen lassen.
Was als echte Prüfung zählt
Der Unterschied zwischen einer Prüfung und einem Durchlesen entscheidet über alles Weitere. Ein Rechtschreibdurchgang genügt nicht. Verlangt ist eine inhaltliche Kontrolle, die Aussagen verifiziert, Fehler korrigiert und den Text bewusst freigibt. Praktisch heißt das:
- Jede Tatsachenbehauptung, Zahl und Jahreszahl ist an einer Quelle geprüft.
- Zitate, Studien und Rechtsnormen existieren wirklich und sagen das, was ihnen zugeschrieben wird.
- Fachlich Falsches oder Unbelegtes ist korrigiert oder gestrichen.
- Der Text ist inhaltlich freigegeben von einer Person, die mit Namen dafür einsteht.
- Autorenzeile am Text und vollständiges Impressum machen diese Verantwortung sichtbar.
Prüfprotokoll-Vorlage zum Ausfüllen
Ein Prüfprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist aber der einfachste Weg, im Zweifel zu belegen, dass die Ausnahme greift. Eine Seite pro Text genügt. Kopiere die Vorlage in Dein Dokument und fülle sie aus:
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Titel des Textes | … |
| Veröffentlicht am / geplant für | … |
| Veröffentlichungsort (Blog, Buch, Newsletter, Website) | … |
| Thema von öffentlichem Interesse? | ja / nein – Begründung in einem Satz |
| Eingesetztes KI-Werkzeug und Version | z. B. ChatGPT, Modellstand |
| Umfang des KI-Anteils | Recherche / Rohentwurf / einzelne Abschnitte / Überarbeitung |
| Geprüft von (Name) | … |
| Datum der Prüfung | … |
| Was wurde geprüft | Fakten, Zahlen, Quellen, Zitate, Rechtsaussagen |
| Was wurde geändert | Kurzstichpunkte, drei bis fünf Zeilen genügen |
| Verwendete Quellen zur Verifikation | … |
| Redaktionelle Verantwortung trägt | Name, Funktion |
| Freigabe erteilt am | … |
| Kennzeichnung erforderlich? | nein, weil geprüft und verantwortet / ja, Hinweis lautet: … |
Bewahre die Protokolle dort auf, wo auch Deine übrigen Geschäftsunterlagen liegen. Bei Buchprojekten reicht ein Protokoll für das gesamte Manuskript, bei Blogartikeln je eines pro Beitrag.
Wenn Du kennzeichnen willst oder musst
Eine Kennzeichnung muss erkennbar, verständlich und beim Text auffindbar sein, nicht versteckt im Kleingedruckten. Bewährt haben sich schlichte Formulierungen direkt unter der Überschrift oder am Textende, etwa: „Dieser Text wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.“ Wichtig ist, dass die Angabe stimmt. Eine Kennzeichnung, die den KI-Anteil beschönigt, schafft ein neues Problem statt eines gelösten.
Und Bilder, Audio und Video?
Hier greift eine andere Regel, und sie ist strenger. Wer beruflich KI-erzeugte oder KI-veränderte Bilder, Tonaufnahmen oder Videos veröffentlicht, die echt wirkende Personen, Orte oder Ereignisse zeigen, muss das offenlegen. Die Verordnung spricht von Deepfakes. Die Ausnahme für redaktionell geprüfte Inhalte gilt nur für Texte, nicht für Bild, Audio und Video. Der Drei-Fragen-Check oben hilft Dir hier also nicht weiter.
Entscheidend ist der realistische Eindruck: Ein erkennbar künstliches Symbolbild oder eine Illustration im Comicstil fällt in aller Regel nicht darunter, ein täuschend echtes Porträtfoto, eine nachgestellte Szene oder eine geklonte Stimme dagegen schon. Bei erkennbar künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein Hinweis, der das Werk nicht stört. Ein Zusatz wie „Bild mit KI erstellt“ in der Bildunterschrift reicht aus.
Wenn Du lieber prüfen lässt
Eine ernsthafte inhaltliche Prüfung von 120 Seiten kostet Zeit und verlangt den kritischen Blick von außen, den man bei eigenen Texten selten hat. Wenn Du das abgeben möchtest: Mit der KI-Rettung für Buchprojekte bekommst Du ein überarbeitetes Manuskript und auf Wunsch das ausgefüllte Prüfprotokoll dazu. Soll das Buch von der ersten Zeile an ohne KI entstehen, findest Du das unter Expertenbuch schreiben lassen. Und wenn Du selbst überarbeiten willst, führt Dich das Workbook „KI-Text selbst überarbeiten“ in fünf Etappen durch den Prozess.
Unsicher, was auf Deine Texte zutrifft? Schreib mir kurz, die Ersteinschätzung ist unverbindlich.
Dieser Check ist eine Orientierungshilfe aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Alles zum Thema an einem Ort: Im Praxisleitfaden KI für wissenschaftliches Arbeiten findest Du Recherche, Hochschulregeln, Dokumentation, Sprache und Rechtslage im Überblick. Für Abschlussarbeiten gelten die Regeln Deiner Hochschule, dafür ist das KI-Nutzungsjournal das passende Werkzeug.
